Rechtsgebiete

Erbrecht
Ich berate und vertrete Sie umfassend in allen Fragen des Erbrechts. Dabei unterstütze ich Sie sowohl bei der vorsorgenden Gestaltung als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Erbfall.
• Testamentsgestaltung und Beratung zu letztwilligen Verfügungen
• Schenkungsteueroptimierte Vermögensübertragungen zu Lebzeiten an Angehörige
• Erstellung und Prüfung von Erbverträgen
• Beratung zur gesetzlichen Erbfolge
• Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
• Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
• Erbscheinsverfahren
• Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz
• Anfechtung von Testamenten
• Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Immobilienrecht
Ich berate Sie in allen rechtlichen Fragestellungen rund um Immobilien – von der Vertragsgestaltung über den Erwerb oder die Veräußerung bis hin zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken und Immobilien.
• Prüfung und Gestaltung von Kauf- und Mietverträgen
• Beratung bei Grundstückskauf und Immobilienübertragungen
• Grundbuchrechtliche Fragen und Eintragungen
• Beratung und Vertretung in Bezug auf Rechte und Pflichten aus Hypothek, Grundschuld, Nießbrauch und
Dienstbarkeiten
• Unterstützung bei Zwangsversteigerungen
• Beratung zu öffentlich-rechtlichen Vorgaben (z. B. Baurecht, Genehmigungen)
Internationales Privatrecht
Ich berate und vertrete Sie umfassend in grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten. Internationale Sachverhalte werfen häufig komplexe Fragen zum anwendbaren Recht, zur internationalen Zuständigkeit von Gerichten und Behörden sowie zur Anerkennung und Durchsetzung ausländischer Entscheidungen auf. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf internationalen Nachlassangelegenheiten.
• Prüfung des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
• Prüfung der internationalen Zuständigkeit von Gerichten und Behörden
• Anerkennung und Vollstreckung ausländischer gerichtlicher Entscheidungen
• Prüfung und Gestaltung von Gerichtsstands- und Rechtswahlvereinbarungen
• Koordination grenzüberschreitender Verfahren mit ausländischen Rechtsanwälten, Notaren und Behörden
• Unterstützung bei der Beschaffung und Anerkennung ausländischer Urkunden und Nachweise
• Beratung zu Sachverhalten mit Bezug zur Schweiz, insbesondere zur Anerkennung und Durchsetzung schweizerischer Entscheidungen und Titel in Deutschland
• Beratung und Vertretung in internationalen Nachlassangelegenheiten, insbesondere zum europäischen Nachlasszeugnis
• Prüfung des anwendbaren Erbrechts nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO)
Mietrecht
Ich unterstütze Vermieter und Mieter in allen Angelegenheiten des Mietrechts – von der Vertragsgestaltung über die laufende Mietpraxis bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
• Prüfung und Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen
• Beratung zu Kündigungen und Räumungsverfahren
• Durchsetzung und Abwehr von Mietminderungen
• Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
• Beratung bei Modernisierungsmaßnahmen und Mieterhöhungen
• Streitigkeiten über Kaution und Rückzahlung
• Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen bei Störungen (z. B. Lärm, Gerüche, Immissionen)
• Konflikte im Zusammenhang mit Gewerberaummietverhältnissen
• Vertretung vor Gericht und außergerichtlich
Verwaltungsrecht
Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des Verwaltungsrechts – von der außergerichtlichen Klärung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Behörden. Ziel ist dabei stets eine rechtssichere, praktikable und nachhaltige Lösung.
• Allgemeines Verwaltungsrecht (Verwaltungsakte, Widerspruchsverfahren)
• Klagen gegen Bescheide und Verwaltungsentscheidungen
• Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten
• Baurechtliche Verwaltungsverfahren (Baugenehmigungen, Nutzungsuntersagungen, Nachbarklagen)
• Gewerberecht und Gaststättenrecht (Gewerbeuntersagung u.A.)
• Ordnungsrecht und Gefahrenabwehr
• Tierschutzrecht
• Jagd- und Waffenrecht
• Namensrecht
Allgemeines Zivilrecht
Schließlich berate und vertrete ich Sie in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts. Dazu gehören insbesondere die Prüfung, Gestaltung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche sowie die rechtssichere Gestaltung von Verträgen.
• Familienrechtliche Gewaltschutzanordungen
• Nachbarrechtliche Auseinandersetzungen (z.B. Grenzbebauung, Grenzbepflanzung, Zufahrts- und Wegerechte,
private Baurechte nach dem AGBGB)
• Beratung und Vertretung in Bußgeldverfahren bzw. bei behördlichen Schreiben jeglicher Art
• Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
• Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Verträgen aller Art für Unternehmen und Privatpersonen (inkl. AGB)
• Anfechtung, Rücktritt und Kündigung von Verträgen
• Gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzung mit Behörden oder Privatpersonen
• Geltendmachung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen
• Kaufrechtliche Streitigkeiten (z. B. Mängel, Rückabwicklung)
• Werkvertragsrecht/ privates Baurecht (z. B. Bauleistungen, Dienstleistungen, Reparaturen)
• Darlehens- und Bürgschaftsrecht
• Abwehr unberechtigter Forderungen
• Beratung und Vertretung in zwangsvollstreckungsrechtlichen Angelegenheiten
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